Für clevere Investoren

Gute Gründe mit AKABUS in Denkmal zu investieren

Investitionen in Gebäude, die ein Kulturdenkmal sind oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, ermöglichen solide Renditen mit hohen Steuervorteilen.

Der Erhalt, die Restaurierung und der Schutz historischer Bausubstanz ist ein wichtiger Teil der Kultur- und städtebaulichen Geschichte Deutschlands. Um den Bestand der historischen Bausubstanz in den Städten zu sichern, können Städte/Kommunen Sanierungsgebiete mit einer Sanierungssatzung festlegen. Baudenkmäler sind in Denkmallisten der Bundesländer eingetragen. Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen an Baudenkmälern oder in Gebäuden, die in einem Sanierungsgebiet liegen, fördert der Staat durch erhöhte Abschreibungen. Diese bieten die Möglichkeit die Modernisierungskosten steuerlich zu berücksichtigen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und Vorteile sollte der Investor individuell mit seinem Steuerberater abstimmen.

Für Baumaßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, einem städtebaulichen Entwicklungsbereich oder an einem Baudenkmal können gemäß §§ 7h/7i,i Einkommenssteuergesetz erhöhte Abschreibungen geltend gemacht werden. Dabei kann der Investor, der die Immobilie zur Vermietung erwirbt, im Jahr der Fertigstellung und weiteren 7 Jahren 9 % und im 9.–12. Jahr nach Fertigstellung 7 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten oder Kulturdenkmalen steuerlich berücksichtigen. In 12 Jahren können somit 100 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen steuerlich berücksichtigt werden.

Bevor jedoch die Inanspruchnahme möglich ist, sind einige Bedingungen zu erfüllen. Bei der Modernisierung eines Kulturdenkmals muss im Baugenehmigungsverfahren eine denkmalrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Denkmalbehörde angefordert werden. Die Bedingungen dieser Stellungnahme sind bei der Modernisierung zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Maßnahme erteilt die jeweilige Denkmalbehörde eine Bestätigung, dass diese Anforderungen erfüllt worden sind.

Investitionen in Gebäude, die in einem Sanierungsgebiet liegen, werden nur dann steuerlich gefördert, wenn vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme ein städtebaulicher Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt/Kommune abgeschlossen worden ist. Ein Baubeginn vor Abschluss des Vertrages führt dazu, dass die erhöhten Abschreibungen keine Anwendung finden.

Nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme muss der Investor oder das Wohnungsbauunternehmen, das für den Investor tätig ist, sämtliche Rechnungen mit den Zahlungsnachweisen der Stadt/Kommune vorlegen. Erst nach Prüfung und Genehmigung der vorgelegten Rechnungen wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe Modernisierungsmaßnahmen nach §§ 7i/7h gewährt werden.

Die Stadt/Kommune erstellt einen Grundlagenbescheid, der vom Investor an sein zuständiges Finanzamt weiterzuleiten ist.

Denkmalinvestments sind aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Mieterträge lukrativ. Darüber hinaus ist jede modernisierte Denkmalimmobilie eine Besonderheit auf dem Immobilienmarkt. Gründlich modernisiert, technisch auf dem aktuellen Stand, durchdachte Grundrisse, gehobene Ausstattung und bewahrte historische Details führen zu einer ungewöhnlich hohen Wertsteigerung der Immobilie. Dass die von uns modernisierten Gebäude sich in bester Lage befinden, versteht sich dabei von selbst.

Profitieren Sie vom Steuervorteil und lassen Sie das Finanzamt an Ihrem Vermögensaufbau teilhaben. Sehr gerne erläutern wir Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch die Möglichkeiten eines Denkmalinvestments, zugeschnitten auf Ihre persönliche finanzielle Situation. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Email.

 

 

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Akabus_Stuttgart: 48.733078, 9.108320
Akabus_Reutlingen: 48.491980, 9.208905